Rechtsprechung
   BVerwG, 14.06.1977 - VII B 71.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1602
BVerwG, 14.06.1977 - VII B 71.77 (https://dejure.org/1977,1602)
BVerwG, Entscheidung vom 14.06.1977 - VII B 71.77 (https://dejure.org/1977,1602)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juni 1977 - VII B 71.77 (https://dejure.org/1977,1602)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,1602) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht der Gemeinde zur finanziellen Beteiligung an den Zinsaufwendungen für das zum Bau einer Realschule - Garantie der kommunalen Selbstverwaltung - Begriff der pädagogischen Bedürfnisse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulzweckverbände - Zwangsweiser Ausschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 1977, 754
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.12.1976 - 2 BvR 841/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Dienstherrn

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1977 - 7 B 71.77
    Es kann daher offenbleiben, ob der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1976 - 2 BvR 841/73 - die Folgerungen erlaubt, die die Beschwerde daraus glaubt ziehen zu können.
  • BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64

    Sorsum

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1977 - 7 B 71.77
    Der Beschluß vom 24. Juni 1969 (BVerfGE 26, 228), der den zwangsweisen Zusammenschluß zu einem Schulverband, also einen schärferen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung betraf, als es hier bei einer Schulvereinbarung der Fall ist, geht von der Möglichkeit aus, daß Gemeinden zwangsweise "zu einem leistungsfähigen Schulträger" (a.a.O. S. 239) zusammengeschlossen werden dürfen, wenn sie dies nicht freiwillig tun.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2022 - 9 S 3232/21

    Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der schulnutzenden

    Hieraus haben das Bundesverwaltungsgericht und der Senat für die - soweit hier erheblich - wortlautgleiche Vorgängernorm des § 15 Abs. 1 Satz 2 SchVOG gefolgert, dass erst recht die weniger eingriffsintensive Verpflichtung zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Regelung der Wahrnehmung der mit der Schulträgerschaft verbundenen Aufgaben zwischen mehreren Gemeinden mit Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG vereinbar ist (Senatsurteil vom 08.03.1977, a. a. O., S. 178, und nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 14.06.1977 - VII B 71.77 -, DÖV 1977, 754, 755).
  • BVerwG, 11.04.1986 - 7 CB 63.85

    Auf Verdacht erhobene Rüge zur Besetzung des Gerichts - Pflicht zur Bescheidung

    Wie der Senat in seinem auch vom Berufungsgericht erwähnten Beschluß vom 14. Juni 1977 - BVerwG 7 B 71.77 - (DÖV 1977, 754 ) unter Berufung auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 1969 (BVerfGE 26, 228) ausgeführt hat, ist es mit der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung in Art. 28 Abs. 2 GG vereinbar, daß die oberste Schulaufsichtsbehörde das Vorliegen eines "dringenden öffentlichen Bedürfnisses" für den Abschluß einer Pflichtvereinbarung zwischen einer Gemeinde, die Träger einer auch von Schülern umliegender Gemeinden besuchten Schule ist, und diesen Umlandgemeinden feststellt, wenn die Leistungsfähigkeit der Schulträgergemeinde nicht ausreicht.
  • VG Stuttgart, 16.07.2021 - 12 K 1952/19

    Beteiligung einer Umlandgemeinde an den Kosten für die Generalsanierung einer

    § 31 SchG ist entgegen der Ansicht der Klägerinnen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch verfassungsgemäß, mithin mit der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 GG vereinbar, sowie nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt (BVerwG, Beschluss vom 11.04.1986 - 7 CB 63/85 -, juris, Rn. 14 und BVerwG, Beschluss vom 14.06.1977 - VII B 71.77 -, DÖV 1977, 754-755; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.03.1985 - 11 A 631/80 - VBlBW 9/1986, 344, 346).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2004 - 2 M 232/04

    Bildung einer kleinen untermäßigen Eingangsklasse; Anspruch auf zur

    Zwar handelt es sich um eine Beschränkung der in Art. 28 Abs. 2 GG garantierten Selbstverwaltungshoheit der Gemeinden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.06.1969 - 2 BvR 446/64 -, E 26, 228; BVerwG, Beschl. v. 14.06.1977 - VII B 71.77 -, DÖV 1977, 754).
  • BVerwG, 15.02.1978 - 7 B 80.77

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    So hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 24. Juni 1969 (BVerfGE 26, 228 [244]) den zwangsweisen Anschluß einer Gemeinde an einen Schulverband mit der Garantie der gemeindlichen Selbstverwaltung für vereinbar gehalten und darin ausgesprochen, die Auferlegung eines Kostenanteils verstoße nicht gegen die gemeindliche Finanzhoheit; in diesem Zusammenhang weist das Bundesverfassungsgericht darauf hin, im übrigen stehe dem Kostenanteil die Ersparnis gegenüber, die der Gemeinde dadurch erwachse, daß sie in dem Umfang, in dem der Verband Aufgaben wahrnehme, von der Erfüllung eigener Aufgaben und von den dazu gehörigen Kosten entlastet werde (vgl. auch den Beschluß des Senats vom 14. Juni 1977 - BVerwG 7 B 71.77 - [Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 52], worin der zwangsweise Abschluß einer Pflichtvereinbarung zwischen mehreren Gemeinden über die Beteiligung an den Kosten einer Realschule als mit Art. 28 Abs. 2 GG vereinbar angesehen wird).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht